Anfahrt

Stadt Nürnberg
KunstKulturQuartier
Königstraße 93
90402 Nürnberg


Die zentrale Verwaltung des KunstKulturQuartier befindet sich im 2. OG des Künstlerhauses, nur wenige Gehminuten vom Haupt­bahn­hof entfernt am Eingang zur Altstadt. Von hier aus sind alle Institutionen entweder zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten zu erreichen.

 

Verkehrsanbindung

U-Bahn: Alle Linien, Haltestelle Hauptbahnhof

Straßenbahn: Linie 5, 7, 8 und 9, Haltestelle Hauptbahnhof

Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln


Parkhäuser:

  • Parkhaus City Point, Frauengasse, 90402 Nürnberg
  • Parkhaus Frauentor, Frauentormauer, 90402 Nürnberg
  • Karstadt Parkhaus, Vordere Insel Schütt, 90403 Nürnberg
  • Parkhaus Hauptbahnhof, Bahnhofsplatz 1, 90402 Nürnberg
  • Parkhaus Katharinenhof, Katharinengasse 14, 90403 Nürnberg
  • Parkhaus Nürnberger Akademie, Rosa-Luxemburg-Platz, 90403 Nürnberg

 

Zum Stadtplan

Öffnungszeiten

KunstKulturQuartier
Verwaltung
Mo. bis Do. 8:30-15:30 Uhr
Fr. 8:30-14 Uhr

Tickets

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Gastronomie

Filmhauscafé
im Künstlerhaus
Tagescafé & Kinobar
Webseite

Wir sind darum bemüht, unsere Gebäude, Dienstleistungen und Freizeitangebote so zu gestalten, dass sie allen Menschen offen stehen. Barrierefrei durch das KunstKulturQuartier ist das Ziel, auf das wir hinarbeiten. Zugunsten der Besucherinnen und Besucher mit Behinderung, aber auch mit Blick auf Menschen ohne Behinderung: Denn ein Aufzug erleichtert genauso Senioren oder Eltern mit Kinderwagen den Besuch unserer Häuser.

Zugänge für Besucher mit Rollstuhl oder Kinderwagen

  • zum Künstlerhaus: Barrierefreie Zugänge über die Sie direkt zu einem Fahrstuhl gelangen, der Sie in die oberen Stockwerke des Künstlerhauses bringt, finden Sie am Haupteingang zur Königstraße.

  • zur Tafelhalle: Direkt vom Parkplatz aus, zwischen Haupteingang und Bühneneingang gelangen Sie zu einem Fahrstuhl, der Sie in das Theatercafé und den Theatersaal bringt.

  • zur Kunsthalle Nürnberg: In das Foyer der Kunsthalle Nürnberg kommen Sie problemlos über den seitlichen Eingang mit Rampe (Königstormauer).

  • zum Filmhaus: Über den Eingang des Künstlerhauses an der Königstraße gelangen Sie zum Lift, der Sie zum Kino in das 1.Obergeschoss bringt.

  • zum Kunsthaus: Das Foyer des Kunsthauses erreichen Sie über den Eingang des Künstlerhauses an der Königstraße.

  • zur Katharinenruine: Über das Westportal gelangen Sie in den Innenraum des ehemaligen Klosters. Bitte sagen Sie vorher an der Kasse Bescheid.

 

Parkplätze

An der Tafelhalle befinden sich zwei Behindertenstellplätze.


Führungen für Gehörlose und Hörgeschädigte in der Kunsthalle Nürnberg

Die Führungen werden von einem Gebärdendolmetscher begleitet. Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender der Kunsthalle Nürnberg.
Die Veranstaltung wird seit vielen Jahren durch den Rotary Club Nürnberg unterstützt.


Sitzplätze für Rollstuhlfahrer in Tafelhalle und Katharinenruine

Für jede Vorstellung sind rollstuhlgerechte Plätze + je ein Platz für eine Begleitperson eingerichtet.
Um einen Rollstuhlplatz zu bestellen, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit der Kultur Information Tel. 0911 / 231 - 27 815 in Verbindung. Der Eintritt für eine Begleitperson ist frei.


Barrierefreie Toiletten

finden Sie hier:

Tafelhalle
Äußere Sulzbacher Straße 62
90491 Nürnberg

Künstlerhaus/1. OG
Königstraße 93
90402 Nürnberg

Kunsthalle Nürnberg
Lorenzer Straße 32
90402 Nürnberg

 

erweiterte Suche

Im KunstKulturQuartier wird fotografiert!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das KunstKulturQuartier der Stadt Nürnberg – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.

Die Fotos werden auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg und in der lokalen Presse verwendet.

Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie in einem solchen Fall unverzüglich mit dem/der Veranstalter/in oder Fotograf/in.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSVGO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Im Rahmen unserer PR- und Öffentlichkeitsarbeit besteht ein öffentliches Interesse daran, die Veranstaltungen in Bild festzuhalten, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und auf den Inhalt bzw. das Thema der Veranstaltung aufmerksam zu machen.

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