Lage

Kunsthaus im KunstKulturQuartier

Königstraße 93
90402 Nürnberg

Das Kunsthaus befindet sich im Erdgeschoss des Künstlerhaus, nur wenige Gehminuten vom Haupt­bahn­hof entfernt am Eingang zur Nürnberger Altstadt.

 

Zum Stadtplan

Den Zugang zum Kunsthaus erreicht man über den Mitteltrakt des historischen Künstlerhauses, gut sichtbar markiert durch das Kunstwerk "Flagge Zeigen" (2023) von Heidi Sill auf der Seite zum Königstorgraben.

Anfahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr

Verkehrsanbindung

U-Bahn: Alle Linien, Haltestelle Hauptbahnhof

Straßenbahn: Linie 5, 7, 8 und 9, Haltestelle Hauptbahnhof

 

Zum Fahrplan

Öffnungszeiten

Dienstag, Donnerstag bis Sonntag 11 bis 18 Uhr
sowie Mittwoch 11 bis 20 Uhr

An folgenden gesetzlichen Feiertagen ist das Kunsthaus geschlossen: Neujahr, Rosenmontag, Faschingsdienstag, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, Heilig Abend, 1. Weihnachtsfeiertag, Silvester.

Während der Umbauphasen kommt es zu Schließzeiten.

Tickets

Erwachsene 6 €
ermäßigt 2,50 €
Mit Nürnberg-Pass ermäßigt 1 €
Tageskarte 9 €, ermäßigt 5 € (berechtigt zum Besuch weiterer Ausstellungen im KunstKulturQuartier)

Freier Eintritt
Kinder & Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
immer mittwochs 18-20 Uhr für alle

Online Tickets
Gastronomie

Gastronomie
Filmhauscafé im Künstlerhaus

Tagescafé & Kinobar
Kaffee, Kuchen, Wein, Bier, Limo, Alles

Kontakt
Tel: +49 (0)9 11 / 2 31-73 40

Barrierefreiheit

Zugang für Besucher*innen mit Rollstuhl oder Kinderwagen

Besucher*innen mit Rollstuhl oder Kinderwagen können problemlos über den Haupteingang des Künstlerhauses am Königstorgraben zum Kunsthaus gelangen.

Barrierefreie Toiletten im Kunsthaus

Im Künstlerhaus gibt es direkt beim Eingang zum Kunsthaus eine barrierefreie Toilette.

Hier wird fotografiert

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Kunsthaus im KunstKulturQuartier der Stadt Nürnberg – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.

Die Fotos werden auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg und in der lokalen Presse verwendet.

Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie in einem solchen Fall unverzüglich mit dem/der Veranstalter/in oder Fotograf/in.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSVGO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Im Rahmen unserer PR- und Öffentlichkeitsarbeit besteht ein öffentliches Interesse daran, die Veranstaltungen in Bild festzuhalten, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und auf den Inhalt bzw. das Thema der Veranstaltung aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen zum Datenschutz

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